Bildungsurlaub

 Möchten Sie Spanisch lernen oder Ihr Spanisch verbessern, finden aber keine Zeit dafür in Ihrem Alltag neben der Arbeit und anderen Verpflichtungen? 

Was ist besser als ein Sprachkurs in Spanien, bei dem Sie sich auf die Sprache konzentrieren und nebenbei das Land und seine Schätze erforschen können? 

Um dies zu verwirklichen, ist der Bildungsurlaub die optimale Lösung.

 

PROYECTO ESPAÑOL bietet verschiedene Kurse an, die in einigen Bundesländern als Bildungsurlaub, bzw. Arbeitnehmerweiterbildung, anerkannt sind.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht jeder Kurs ist in jedem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt.
In der Regel haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende Anspruch auf 5 Bildungsurlaubstage pro Jahr, bzw. 10 Bildungsurlaubstage innerhalb 2 Kalenderjahren.

Je nach Bundesland muss der Antrag auf Bildungsurlaub mindestens 6 - 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei dem Arbeitgeber gestellt werden.

Die erforderliche Stundenzahl pro Woche variiert je nach Bundesland, grundsätzlich sind es aber mindestens 30 Lektionen pro Woche. Je nach Bundesland sind es zwischen 30 Lektionen á 45 min und 30 Lektionen á 60 min. Betreute Hausaufgaben werden üblicherweise hinzugerechnet.

Da unsere Lektionen 50 Minuten dauern, sollten Sie entweder einen unserer Kurse mit 30 oder 35 Lektionen wählen.

Bei Proyecto Español bieten wir spezielle Kurse für den Bildungsurlaub an, die aus 25 Lektionen in kleinen Gruppen sowie 5 oder 10 Stunden betreutem Selbststudium bestehen.


Außerdem sind alle unsere allgemeinen Intensivkurse, die aus 30 oder 35 Lektionen bestehen, ebenfalls als Bildungsurlaub anerkannt.

SCHREIB´ DICH EIN!

Länderspezifische Begebenheiten

Berlin

Mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag. Die Anträge sollten bis spätestens zehn Wochen vor Sprachkursbeginn eingereicht werden.

Zuständigkeit:
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abt. II Berufliche Qualifizierung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel: 030 / 9028 -1484
Fax: 030 / 9028-2173
www.berlin.de/bildungsurlaub

Brandenburg

Mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag. Alle Anträge sollten spätestens zehn Wochen vor Kursbeginn dem Arbeitgber vorliegen.

Zuständigkeit:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Lebenslanges Lernen, Weiterbildung, politische Bildung
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel: 0355 / 4866-524
Fax: 0355 / 4866-199
www.mbjs.brandenburg.de

Bremen 

Mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag. Die Anträge sollten bis spätestens zehn Wochen vor Sprachkursbeginn eingereicht werden.

Zuständigkeit:

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
Tel.: +49 421 361-13222
Fax: +49 421 361-4176
www.bildung.bremen.de

Hamburg

Mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag.

Zuständigkeit:
Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Weiterbildung W24
Referat Bildungsurlaub
Dammtorstr. 14
20354 Hamburg
Tel: 040 / 42823 - 4825
Fax: 040 / 42796 - 9406
www.bildungsurlaub-hamburg.de

Hessen

Mindestens 360 Unterrichtsminuten pro Tag.

Zuständigkeit:
Hessisches Sozialministerium
Referat III 5
Tarifwesen, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerweiterbildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 817 - 3673
Fax: 0611 / 89084 - 906
www.bildungsurlaub.hessen.de

 

Niedersachsen

Mindestens 360 Unterrichtsminuten pro Tag.

Zuständigkeit:
Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung
Bödekerstr. 18
30161 Hannover
Tel.: 0511 / 300330 - 29
Fax: 0511 / 300330 - 40
www.aewb-nds.de

Rheinland-Pfalz

Mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag können Sie Bildungsurlaub beantragen. Jeder Termin wird individuell beim zuständigen Ministerium angefragt. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Kursbeginn eingereicht werden.

Zuständigkeit:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Referat 1547
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 162 - 958
Fax: 06131 / 165 - 466
www.mbwjk.rlp

Sachsen-Anhalt

Mindesten 270 Unterrichtsminuten pro Tag können individuell beim Ministerium anerkannt werden. Die Anträge müssen bis spätestens drei Monate vor Kursbeginn eingereicht werden.

Zuständigkeit:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 505
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Tel. 0391 / 567 - 24 30
Fax 0391 / 567 - 58 08

https://bildung.sachsen-anhalt.de/bildungsthemen/erwachsenenbildung-weiterbildung/bildungsfreistellung/

Saarland

Mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag. Die Anträge sollten bis spätestens zehn Wochen vor Sprachkursbeginn eingereicht werden.

Zuständigkeit:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Referat E/4

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Tel.: (0681) 501 41 47
Fax: (0681) 501 17 88

https://www.saarland.de/SID-245DDCA8-8671A23E/8793.htm

Schleswig-Holstein

Mindestens 330 Unterrichtsminuten pro Tag.

Zuständigkeit:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Referat Weiterbildungspolitik
Postfach 71 28
24171 Kiel
Tel.: 0049 431 988-4820
Fax: 0049 431 988-4842
www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de

(Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen)