Bildungskarenz
Bildungskarenz in Spanien (für Arbeitnehmer aus Österreich)
In Österreich ermöglicht die Bildungskarenz interessierten Arbeitnehmern 2 - 12 Monate an einem Sprachkurs mit mind. 20/16 Stunden pro Woche teilzunehmen (16 Wochenstunden nur bei Erziehungspflichten eines minderjährigen Kindes bis zum 7. Lebensjahres).
Von der Kurszeit muss mindestens 1/4 im Kursinstitut stattfinden und der Rest von den 20/16 Wochenstunden kann, sofern erforderlich, als Lernzeiten durch das jeweilige Kursinstitut bestätigt werden. Dadurch eignen sich mehrere unserer angebotenen Kurse für die Beantragung der Bildungskarenz. Auch Online Kurse, wie zum Beispiel unsere Einzelunterrichte per Skype, sind im Zuge der Bildungskarenz möglich, sofern für diese eine fixe Anmeldebestätigung vorliegt, sowie eine Bestätigung der Bezahlung der Kurskosten.
Wir empfehlen immer das vom AMS zur Verfügung gestellte Kursanmeldebestätigungsformular zu verwenden und helfen dir gerne dabei, den richtigen Kurs an unserer Sprachschule zu wählen, der sowohl für dich am besten geeignet ist und auch den Anforderungen der Bildungskarenz entspricht.
Weitere Informationen über die Bildungskarenz findest du hier: https://www.ams.at/bildungskarenz-oesterreich
Bildungsteilzeit in Spanien (für Arbeitnehmer aus Österreich)
Bei dieser Variante der unterstützten Fortbildung kann die Arbeitszeit reduziert werden um sich infolgedessen weiterzubilden. Es müssen aber noch mindestens 10 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Eine Reduzierung darunter ist nicht möglich. Das AMS bezahlt den Arbeitnehmern für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ aus.
Dadurch gibt die Bildungsteilzeit in Österreich interessierten Arbeitnehmern die Chance, für 4 - 24 Monate an einem Sprachkurs mit mind. 10 Stunden pro Woche teilzunehmen.
Von der Kurszeit muss mindestens 1/4 im Kursinstitut stattfinden und der Rest der Wochenstunden kann, sofern erforderlich, als Lernzeiten durch das jeweilige Kursinstitut bestätigt werden. Dadurch eignen sich mehrere unserer angebotenen Kurse für die Beantragung der Bildungsteilzeit. Auch Online Kurse, wie zum Beispiel unsere Einzelunterrichte per Skype, sind bei der Bildungsteilzeit möglich, sofern für diese eine fixe Anmeldebestätigung vorliegt, sowie eine Bestätigung der Bezahlung der Kurskosten.
Wir empfehlen immer das vom AMS zur Verfügung gestellte Kursanmeldebestätigungsformular zu verwenden und helfen dir gerne dabei, den richtigen Kurs an unserer Sprachschule zu wählen, der sowohl für dich am besten geeignet ist und auch den Anforderungen der Bildungsteilzeit entspricht.
Weitere Informationen über die Bildungsteilzeit findest du hier: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungsteilzeit.html