Teilnahmebedingungen

Vor der Einschreibung müssen die Schüler sich versichern, dass es keine Einschränkungen jeglicher Art für die Teilnahme an einem Sprachkurs in Spanien gibt. Diese ALLGEIMENEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten ab dem Moment, in dem der Schüler die Reservierung eines Kurses (und/oder Unterkunft) abschließt. Die Reservierung gilt ab dem Moment als abgeschlossen, in dem der Schüler die schriftliche Bestätigung von PROYECTO ESPAÑOL erhält. Die Schüler akzeptieren die Konditionen und Zahlungsart von PROYECTO ESPAÑOL, sowie die Richtlinien, Normen und Sicherheiten unserer Spanischsprachschule für Ausländer.

  1. ALTER. Das Mindestalter um an einem unserer Programme teilzunehmen ist 17 Jahre und für die Teilnahme des Summercamps 12 Jahre. Ist dies nicht der Fall, müssen gesondert Konditionen ausgehandelt werden.
  2. ZAHLUNGEN. Die Zahlung der Anmeldegebühr (60 EUR) ist notwendig, um die Reservierung des Programmes zu bestätigen. Dieser Betrag wird von den Gesamtkosten des Programmes abgezogen. Der ausstehende Betrag des Programmes muss mindestens drei Wochen vor Kursbeginn bei PROYECTO ESPAÑOL eingegangen sein. Die Zahlungen können entweder per Überweisung oder Kreditkartenzahlung beglichen werden. Wenn die Reservierung im letzten Moment vorgenommen wird, muss der gesamte Betrag bei der Reservierung gezaht werden. Falls das betreffende Studienprogramm nicht verfügbar wäre, würde der komplette Betrag rückerstattet werden.
  3. KURSE. Für den Fall, dass zum Beginn einies gebuchten Kurses nicht die Mindestteinehmerzahl von 3 Schülern erreicht wird, kann die Schule den Kurs mit Rücksicht auf die Lernziele modifizieren und Einzelstunden oder Kurse mit reduzierter Stundenzahl anbieten.Die Kurszeiten ändern, entweder am Vormittag oder am Nachmittag, und es kann nicht garantieren werden, dass dasselbe Zeitplan für die gesamten Kursdauer gilt.
  4. UNTERKÜNFTE. Für die Unterkunft in Wohngemeinschaften gelten grundlegende Verhaltungsregeln. Das Feiern von Partys in den Wohnungen ist nicht gestattet. Es muss die Nachtruhe der Nachbarn respektiert werden und zwischen 23:00 Uhr und 8:00 Uhr nicht gestört werden. Die Schüler müssen Ordnung und Sauberkeit in ihren Zimmer und im gemeinsamen Wohnbereich halten. Es ist ausnahmslos verboten, dass eine außenstehende Person in der Wohnung schläft, einschließlich der Sofas und den gemeinsamen Wohnbereichen. Für den Fall, dass der Schüler jegliche Art von Schäden in der Wohnung verursachen sollte, muss dies unverzüglich kommuniziert werden. Falls der Schüler beim Eintreffen in den Wohnungen Schäden, die durch vorherige Mitbewohner verursacht wurden, feststellen sollte, müssen diese bis zum ersten Tag des Unterrichts mitgeteilt werden, sonst werden dem Schüler die Kosten der Reparation auferlegt. Falls keiner der Mitbewohner sich zu der Verursachung von Schäden bekennt, so werden die Kosten zwischen allen Mitbewohnern aufgeteilt. In Fällen von extremem Missverhalten behält sich die Schule vor, Schüler ohne jegliche Art von Rückerstattung aus den Wohnungen zu verbannen. Für das Wohnen in Gastfamilien müssen sich die Schüler an die Gepflogenheiten des Landes und der Familie anpassen. Der Schüler muss im Vorhinein seine ungefähre Ankunftszeit mitteilen, damit die Familie auf ihn warten kann. Falls dies nicht gemacht wird, kann PROYECTO ESPAÑOL nicht dafür garantieren, dass auf den Schüler bei seiner Ankunft gewartet wird.
  5. STORNIERUNG UND RÜCKERSTATTUNG. Um einen Kurs oder Aufenthalt zu stornieren, muss dies mindestens 3 Wochen vor Kursbeginn geschehen, damit PROYECTO ESPAÑOL die vollen Kosten - abzüglich der Anmeldegebühr und nicht rückerstattbaren Kosten (Bankgebühren) – zurückerstattet. Geschieht dies nicht, wird ein Betrag im Wert von 2 Wochen Kurs, Unterkunft, Anmeldegebühr und den nicht rückzahlbaren Kosten einbehalten. Stornierungen sind nur gültig, wenn sie per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: info@proyecto-es.com. Diese Konditionen gelten für jede Art von Programm in jeder unserer Standorte. Es gibt keinen Preisnachlass in den Kursen oder der Unterkunft wenn man in der Mitte der Woche anfängt und auch nicht für lokale und nationale Feiertage, an denen unterrichtsfrei ist. Es liegt in der Verantwortung des Schülers, sich auf der Webseite über Feiertage und Ferien in jedem unserer Standorte zu informieren, sowie über die entsprechenden Startdaten des absoluten Anfängerkurses. Schüler mit Visa lesen bitte die Sektion VISA.
  6. MODIFIKATIONEN WÄHREND DES PROGRAMMES. Generell gilt, dass während eines gebuchten Kurses keine Pausen gemacht werden können. Um um eine Pause zu bitten, muss dies bis mindestens drei Wochen im Voraus per E-Mail an info@proyecto-es.com gemacht werden, damit PROYECTO ESPAÑOL diese Änderungen entweder bestätigen oder ablehnen kann. Im Falle einer gebuchten Unterkunft wird für die Dauer der Nichtnutzung kein Geld zurückerstattet.
  7. EINZELUNTERRICHT. Der Einzelunterricht wird immer im Voraus bezahlt. Wenn eine Stunde von Seiten des Schülers abgesagt wird, muss dies mindestens 24 Stunden im Voraus und per E-Mail an info@proyecto-es.com geschehen. Das Absagen des Einzelunterrichts am selben Tag führt zum Verlust der Stunde und der gezahlte Geldbetrag wird nicht zurückerstattet.
  8. ZERTIFIKAT. Um das Zertifikat zu erhalten, ist eine Anwesenheit von mindestens 80% am Kurs erforderlich. Das Zertifikat gibt de Kurstyp, die Anwesenheitsstunden und das erreichte Niveau wieder. Dieses Zertifikat ist, einhergehend mit der Gesetzgebung zu nicht reglementierter Bildung, nicht als offizielles Dokument gültig.
  9. TRANSFER. Fluginfomationen, einschließlich Ankunftszeit, Flugnummer, Fluglinie und Abflugsort müssen PROYECTO ESPAÑOL mindestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt werden, um den Transport zu organisieren. PROYECTO ESPAÑOL ist nicht für das Abholen derjenigen Schüler verantwortlich, die die vorausgegangenen Informationen nicht fristgerecht eingereicht haben. Die Stornierung des Transfers muss ebenfalls mindestens 7 Tage im Voraus per E-Mail an info@proyecto-es.com veranlasst werden. Im Falle von Verspätungen oder der Streichung von Flügen gibt es, wenn diese nicht mitgeteilt werden, kein Recht auf Rückerstattung. Selbst wenn der Transfer von PROYECTO ESPAÑOL nicht in Anspruch genommen wird, müssen die Flugdetails mindestens 7 Tage vor Ankunft mitgeteilt werden.
  10. VERSICHERUNGEN. Der Schüler muss sich umfassend selbst versichern und ist verantwortlich für die entsprechenden Reisedokumente, Reiseversicherung und Krankenversicherung. Jede Art von Nichterfüllung und die daraus resultierenden Schäden sind komplett vom Schüler selbst zu verantworten. Die gezahlte Kursgebühr beinhaltet keinerlei Art von Versicherung.
  11. HAFTUNG. PROYECTO ESPAÑOL haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Gegenständen, die vom Schüler verursacht werden. PROYECTO ESPAÑOL ist nicht für persönliche Gegenstände im Schulgebäude, in den Schülerwohnungen, in den Häusern der Gastfamilie oder bei den außerschulischen Aktivitäten verantwortlich. In Fällen von extremem Missverhalten oder Gesetzesverstößen behält sich die Schule vor, den Schüler des Programmes zu verweisen. In diesem Fall werden gezahlte Beträge nicht zurückerstattet.
  12. EINSTUFUNGSTEST. Der Schüler ist dafür verantwortlich, dass PROYECTO ESPAÑOL den Einstufungstest mindestens eine Woche vor Kursbeginn erhält und diesen ohne zusätzliche Hilfsmittel oder andere Personen durchzuführen. Andernfalls kann die korrekte Einstufung sowie das Wechseln des Niveaus nach Kursbeginn nicht gewährleistet werden.
  13. VISA. Der Schüler ist dafür verantwortlich, sich über die Visavoraussetzungen für Spanien in seiner landeseigenen zuständigen Behörde zu informieren. PROYECTO ESPAÑOL stellt auf Bitte des Schülers alle für das Visa benötigten Zertifikate und Dokumente bereit: Bestätigung des Kursprogramms zum Erlernen von Spanisch, Beleg über den kompletten Rechnungsbetrag, Einladungsschreiben und Kursbeschreibungen. Falls Originale benötigt werden, sind die Kosten für Kourierdienste vom Schüler zu tragen. Falls das Visa nicht genehmigt wird, muss der Schüler das Ablehungsschreiben im Original einschicken, um die Rückzahlung von bereits getätigten Beträgen zu beantragen. Das Datum des Kursbeginns kann verschoben werden, wenn eine Visaentscheidung noch aussteht, vorausgesetzt dass dies per Mail an info@proyecto-es.com mitgeteilt wird. Wenn einmal das Visa um in PROYECTO ESPAÑOL zu studieren genehmigt wird, werden keine Stornierungen, Modifizierungen oder Stundenreduzierungen gestattet. Punkt 5 gilt in jedem Fall. Im Falle einer Einschreibung in einen Kurs zur Verlängerung des studentischen Aufenthalts in Spanien, können die Anfangsdaten des Kurses nicht geändert werden, bis eine Entscheidung der Einwanderungsbehörde vorliegt. Im Falle einer Ablehnung gelten die entsprechenden Bedingungen und Konditionen. PROYECTO ESPAÑOL erstattet daraufhin die vollen Kosten des Kurses abzüglich der 210 Euro Bearbeitungsgebühren.
  14. WERBUNG. PROYECTO ESPAÑOL darf Fotos und Promotionsvideosequenzen von den Schülern aufnehmen. Wenn die Schüler das nicht wünschen, wird dieses von PROYECTO ESPAÑOL akzeptiert, sofern eine entsprechende E-Mail an info@proyecto-es.com geschickt wird.

 

Spezielle COVID-Bedingungen während 2022:

Wenn der Kursteilnehmer den Kurs mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn storniert, erstattet PROYECTO ESPAÑOL den gesamten gezahlten Betrag zurück, mit Ausnahme der Anmeldegebühr und der nicht erstattungsfähigen Gebühren wie Bank- oder Versandkosten (gemäß den regulären Geschäftsbedingungen).

 

Rechtlicher Hinweis:

ALC PROYECTO ESPAÑOL, S.L. ist der Verantwortliche der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen und informiert diese, dass die Daten gemäss der  Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) verarbeiten werden, weswegen die folgende Information bereit gestellt werden: Zweck der Verarbeitung: Für die letigimen Interessen des Verantwortlichen: Aufrechterhaltung einer profesionellen Bezehung. Durch Zustimmung des Betroffenen: das Senden von Mitteilungen über Produkte und Dienstleitungen. Die Daten werden gespeichert solange ein beidseitiges Interesse des Verarbeitungszwecks besteht. Wenn dieses nicht mehr besteht, werden die Daten unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen beseitigt. Die Daten werde nicht an dritte weitergegeben, ausgenommen sind rechtlichen Gründe. Rechte, die dem Betroffenen zustehen: - Recht, die Zustimmung zurückzunehmen. – Recht auf Auskunft, Berichtigung, Datenübertragbarkeit und Löschung der Daten und die Einschränkung der und des Widerspruchs der Verarbeitung. Recht auf eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde (agpd.es). Die Rechte können  durchgesezt werden: ALC PROYECTO ESPAÑOL, S.L.. C/ JOSÉ GUTIÉRREZ PETÉN 41 ENTLO, - 03004 ALICANTE (ALICANTE). Email: info@proyecto-es.com. Der Betroffene willigt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter Beücksichtigung der vorliegenden Konditionen ein.